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Versicherungsschutz für Schäden durch Demonstrationen

 

Wegen des G8-Gipfels in Rostock häufen sich Anfragen zum Thema "Versicherungsschutz für Schäden durch innere Unruhen". Deshalb hier eine kurze Erläuterung, worauf Sie beim Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen achten müssen.

 

Generell sind in den "normalen" Versicherungsbedingungen Sachschäden durch "innere Unruhen" ausgeschlossen. Da hier jedoch ein Versicherungsbedarf entstanden war, wurden Versicherungsbedingungen eingeführt, die als "erweiterte Deckung" (Extended Coverage) auch für diese Schäden Versicherungsschutz bieten. In der Regel ist für diesen Versicherungsschutz ein Prämienzuschlag erforderlich. Es gelten besondere Kündigungsfristen, die dem Versicherer ermöglichen, bei langfristig vorhersehbaren Schäden, den Schutz zu versagen. Dies ist in der langjährigen Praxis des KVD jedoch noch nie geschehen.

 

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Versicherungsbedingungen auf diesen wichtigen Versicherungsschutz durch uns prüfen. Die im Rahmen unserer Spezialkonzepte versicherten Unternehmen haben diesen Versicherungsschutz in der Regel - aber auch hier können Sie gern noch einmal nachfragen, wenn Sie sich nicht sicher sind.