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 Extreme Wetterbedingungen - Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen

Aufgrund vieler Nachfragen im Zusammenhang mit den extremen Wetterbedingungen der letzten Wochen und daraus resultierenden Schäden, geben wir die Empfehlung, Ihre Versicherungen noch einmal auf Elementarschäden zu überprüfen.

Elementarschäden sind:

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch
  • Erdsenkung
  • Schneedruck, Lawinengefahr

 

Die vom KATAG Versicherungs Dienst empfohlene All-Risk-Police deckt grundsätzlich diese Gefahren inkl. Rückstauschäden ab. Lediglich bei Anwesen, die in besonders gefährdeten Regionen liegen, kann die Absicherung so nicht vorgenommen werden.

Eine Überprüfung der bestehenden Verträge und der Versicherungsmöglichkeiten nehmen wir gern vor. kvd@katag.net


Advent und Sicherheitsbestimmungen

Kerzen und offenes Feuer gehören zu einer stimmungsvollen Adventszeit. Bitte beachten Sie im Geschäft und auch im privaten Haushalt die Sicherheitsbestimmungen. In Geschäftsräumen ist offenes Feuer in der Regel verboten. Ein Missachten der Vorschrift könnte als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden und den Versicherungsschutz gefährden. Auch im Privathaushalt dürfen Kerzen nicht unbeobachtet bleiben. Versicherer achten verstärkt auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bevor Schäden reguliert werden.


Auch das eigene Unternehmen sollte einmal kritisch betrachtet werden. Dies zeigte sich beim Blick in das Fluchttreppenhaus bei einem unserer Kunden. Hier fand sich das abgebildete Plakat, dessen Nichtbeachtung durch Mitarbeiter ziemlich offensichtlich ist...

Bitte bedenken Sie, dass die Beachtung behördlicher Auflagen (z. B. Freihalten von Fluchtwegen) zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.


Neue Vertriebsleitung beim KVD

Zur Verbesserung der Kundenbetreuung und zur Ausweitung der Aktivitäten als Versicherungsmakler auch über die KATAG-Partnerfirmen hinaus hat das Team des KVD kompetente Verstärkung erhalten. Seit Mitte 2008 ist Herr Peter Gentsch für uns tätig. Der gelernte Versicherungskaufmann und Versicherungs-betriebswirt hat auch in seiner vorherigen Tätigkeit lange Jahre Versicherungskunden aus dem Handel betreut. Auch in der Abwicklung von Großschäden war er häufig tätig und kann auch hier seinen Erfahrungsschatz einbringen. Für den KVD wird er die Koordination des Außendienstes übernehmen und einen eigenen Kundenstamm betreuen.

Kontakt:
Peter Gentsch
Tel. 0521/292-710
Mobil: 0171/6515297
e-mail: pgentsch@katag.net

Weitere personelle Veränderungen beim KVD

Nach langjähriger Tätigkeit für den KATAG Versicherungs Dienst ist unsere langjährige Mitarbeiterin für den Bereich Personenversicherungen, Anne Haun in den Ruhestand eingetreten. Wir bedanken uns für die engagierte Arbeit und wünschen für den Ruhestand vor allen Dingen Gesundheit. Als Ansprechpartner dienen zukünftig die bekannten Kundenbetreuer und Britta Strothmann (0521/292-742), die sich als Teilzeitkraft dann um die Erledigung der qualifizierten Anfragen kümmern wird.



Neue Ansprechpartner beim KVD

Unsere langjährige Assistentin der Geschäftsführung, Simone Gies, ist seit kurzem im Mutterschutz und wird anschließend die Elternzeit antreten. Ihr Aufgabengebiet hat Karin Rauscher übernommen, die vielen Kunden aus ihrer bisherigen Tätigkeit im Bereich der Privatversicherungen bekannt ist.

Für die Beratung in Fragen der privaten Versicherungen, insbesondere

  • Wohngebäude
  • Hausrat
  • Haftpflicht

konnten wir mit Anette Knittel eine kompetente Mitarbeiterin gewinnen, die Sie fachkundig beraten wird, wenn Sie entweder Verträge bei uns haben oder Angebote zu diesen Versicherungen wünschen.

Wir bedanken uns bei Frau Gies für die geleistete Arbeit und freuen uns, sie bald wieder im Team begrüßen zu dürfen. Frau Knittel und Frau Rauscher wünschen wir viel Erfolg im neuen Aufgabenbereich.

Für Ihre Unterlagen und zu Ihrer Information, können Sie sich hier unser aktuelles Telefonverzeichnis ausdrucken. Alle Mitarbeiter des KVD stellen sich Ihnen auch auf unserer Internetseite vor.


Endgültige Sozialversicherungszahlen 2008

Die endgültigen Sozialversicherungszahlen liegen jetzt vor. Die entsprechende Tabelle zum downloaden finden Sie hier.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unsere Frau Haun gerne zur Verfügung.


Versicherungsschutz für Schäden durch Demonstrationen

Wegen des G8-Gipfels in Rostock häufen sich Anfragen zum Thema "Versicherungsschutz für Schäden durch innere Unruhen". Deshalb hier eine kurze Erläuterung, worauf Sie beim Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen achten müssen.


Haftungsfalle für Arbeitgeber!

Seit einiger Zeit gibt es für Arbeitgeber die Verpflichtung, die Mitarbeiter auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung hinzuweisen und sie entsprechend zu beraten. Unterbleibt diese Beratung, kann ein Mitarbeiter bei seinem Ausscheiden Schadenersatz für die entgangenen Vorteile geltend machen.

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung sollte ein Arbeitgeber im Rahmen seiner sozialen Verantwortung ohnehin die Mitarbeiter dahingehend informieren, dass neben der gesetzlichen Rente die private Vorsorge zwingend notwendig ist, um nicht im Alter erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. Außerdem lassen sich über den Arbeitgeber und entsprechende Gruppenverträge mit mehreren Arbeitnehmern bessere Konditionen erreichen.

Der KATAG Versicherungs Dienst bietet ihnen 2 Varianten zur Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung an:

  • Mit Informationsveranstaltung für alle Mitarbeiter und anschließender individueller Beratung interessierter Arbeitnehmer.
  • Information auf schriftlichem Weg und Anforderung eines Angebotes durch die Mitarbeiter im Call-Center unseres Kooperationspartners.

Auf jeden Fall sollten Sie vorher Kontakt mit uns aufnehmen (Geschäftsführer Axel Wieczorek 0521 292-720), damit wir ein Vorgespräch führen können, in dem die Möglichkeiten ausführlich dargestellt und besprochen werden. Danach kann die Variante angeboten werden, die für Ihr Unternehmen am besten passt.


Die schönste Zeit des Jahres steht bevor

Sie planen Ihren Urlaub oder haben bereits Ihre Traumreise gebucht?

Um sich vor bösen Überraschungen im Urlaub zu schützen, empfehlen wir den Abschluss folgender Versicherungen:

  • Auslandsreisekranken- und
  • Reisegepäckversicherung

Ein individueller Abschluss ist unkomplizierter als Sie vielleicht denken.

Für den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung senden wir Ihnen gerne einen Prospekt mit beigefügtem Antrag zu, den sie hier anfordern können.

Zur Reisegepäckversicherung berät Sie gern unsere Frau Rauscher unter Tel. 0521/292-761 oder per mail.


Sicherheit für Bargeldbestände

Viele Unternehmen bringen die Bargeldbestände wegen der Ausdünnung des Bankennetzes und der mit Einzahlungen verbundenen Kosten nicht mehr zur Bank. Damit steigt die Begehrlichkeit für Einbrecher, die ohnehin gern in Gewerbegebieten nach Bargeldbeständen suchen. Welche Maßnahmen helfen, um Schäden zu verhindern und was ist zu tun, damit Versicherungsschutz besteht?

Grundsätzlich ist auch für Verwaltungsbetriebe eine Einbruchmeldeanlage empfehlenswert, weil Einbrecher möglicherweise die gesamte Administration lahm legen können, wenn die EDV angegriffen wird. Es könnten wichtige Daten verloren gehen und in falsche Hände geraten.

Bargeld muß über Nacht in „qualifizierten Behältnissen“ aufbewahrt werden, wenn es sich um größere Mengen (in der Regel mehr als € 1.000,-) handelt. Dabei gilt dann die Faustregel, dass der Geldschrank um so massiver sein muss, je mehr aufbewahrt werden soll. Eine Klassifizierung wurde durch den Verband der Schadenversicherer (VDS) vorgenommen. Jedem Geldschrank ist eine Sicherheitsstufe mit maximaler Belastbarkeit zugeordnet. Schließlich muss dann auch noch mit dem Versicherer die gewünschte Versicherungssumme für den Versicherungsvertrag vereinbart werden. Hier ist häufig ein Prämienzuschlag erforderlich.

Ist der Geldschrank angeschafft und der Versicherungsschutz vereinbart, müssen auch die organisatorischen Maßnahmen zur Erhaltung des Versicherungsschutzes ausgearbeitet, bekannt gegeben und eingehalten werden. Was nützt der beste Pan-zerschrank, wenn der Schlüssel in der Schreibtischschublade nebenan liegt oder ein Merkzettel mit der Zahlenkombination leicht zu finden ist? Letztlich muss der Schlüssel mitgenommen und sicher verwahrt werden, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Es reicht nicht aus, dass der Schlüssel zu Hause verwahrt wird. Wird dann zu Hause eingebrochen und der Schrank mit dem Schlüssel geöffnet, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Sprechen Sie uns an - gern helfen wir Ihnen bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs, der Auswahl des richtigen Geldschranks und der Beschaffung des entsprechenden Versicherungsschutzes.


Änderung von Pensionszusagen nur noch bis zum 31.12.2005

Existieren auch in Ihrem Hause Pensionszusagen für Sie selbst oder für Ihre Mitarbeiter, die schon länger nicht mehr versicherungsmathematisch oder rechtlich überprüft wurden?

Dann kann es Ihnen möglicherweise passieren, dass Abfindungsleistungen künftig zur Steuerschädlichkeit i. S. v. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG und somit zu einer zwingenden Auflösung der gebildeten Pensionsrückstellungen führen können.

Hintergrund ist ein Bundesministerium für Finanzen-Schreiben vom 06. April 2005, wonach Abfindungsregelungen, die sich nach dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen bemessen, zwar steuerunschädlich sind, aber aufgrund der Schriftformerfordernis nur dann zur Anwendung kommen können, wenn die Festlegung des Verfahrens zur Ermittlung der Abfindungshöhe eindeutig und präzise schriftlich fixiert ist. Andernfalls scheidet die Bildung einer Pensionszusage aus und der Pensionsberechtigte hat lediglich die Möglichkeit, die zugesagte monatliche Altersrente in Anspruch zu nehmen.


Aus Vertrauensschutzgründen hat das BMF zur schriftlichen Anpassung von Abfindungsklauseln eine Frist bis zum 31.12.2005 gesetzt.

Doch dies ist nicht der einzige Aspekt aus rechtlicher und steuerlicher Sicht, bei dem dringender Überprüfungsbedarf gegeben ist. Wussten Sie beispielsweise, dass bei Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgungen im Falle einer Kapitalabfindung die Differenz aus der Ablaufleistung der Lebensversicherung und der höheren Rückstellung durch den Gesellschafter privat versteuert werden muss?


Doch nicht nur aus rechtlichen und formalen Aspekten der Pensionszusagen können sich für Ihr Unternehmen möglicherweise Gefahren ergeben, die unerwartet zu einer Unternehmenskrise führen können:

So sind beispielweise über 90% der in Deutschland bestehenden Zusagen nicht oder nur unzureichend rückgedeckt.

Die Gründe für die Probleme ergeben sich aus folgenden Tatbeständen:

Die meisten bestehenden Pensionszusagen sind durch Kapitallebensversicherungen rückgedeckt. Orientierung für die Höhe der Rückdeckung sollte dabei der Barwert der Richttafeln von Prof. Heubeck gewesen sein.

Im Jahre 1998 mussten die Richttafeln von 1983 wegen der höheren Lebenserwartung angepasst werden. Eine erneute Anpassung wäre von Nöten. Die Richttafeln 1998 begründen nicht den tatsächlichen Bedarf an Rückstellungen. Der dort zugrunde liegende Rechnungszins von 6% ist überdies nicht situationsgerecht, da die seit zehn Jahren fallenden Zinsen am Kapitalmarkt und die starken Kursrückgänge bei Aktien bis Mitte 2003 die Überschüsse der Versicherungen stark schrumpfen ließen und in Einzelfällen sogar aufgezehrt haben.

Dies hat zur Folge, dass die versprochenen Zusagen nicht eingehalten werden können, was wiederum dazu führt, dass Lücken im sechsstelligen Bereich keine Seltenheit sind.

Wir bieten Ihnen an, Ihre bestehenden Pensionszusagen auf vorgenannte Sachverhalte hin zu überprüfen, wobei insbesondere die Abfindungsregelungen einer Überprüfung und Änderung in diesem Jahr bedürfen. Bitte setzen Sie sich mit unserer Frau Haun (ahaun@katag.net oder Tel.: 0521/292-742) in Verbindung.


Neue Verbände

Als führender Versicherungsmakler für Verbände und Kooperationen hat der KVD im Laufe des Jahre weitere Betreuungen übernommen:

BTE (Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.)

Durch die Übernahme der Versicherungsbetreuung im BTE ist es nun auch möglich, die Versicherungsbetreuung über die Partnerfirmen der KATAG hinaus anzubieten. Den BTE-Mitgliedern kommt die langjährige Erfahrung des KVD zu Gute. Die Rahmenvereinbahrungen für alle Versicherungsprodukte werden uneingeschränkt angeboten. Entsprechende Informationen über diese Kooperation wurden den Mitgliedern über die Zeitschriften „Textilwirtschaft“, „Marketing-Berater“ und die Mitteilungen an die Mitglieder der European Fashion Group weitergegeben.

GARANT-MÖBEL-HOLDING AG

Die in Rheda Wiedenbrück ansässige Verbundgruppe für ca. 1.400 Möbeleinzelhändler hat im Rahmen einer Neustrukturierung des Finanzdienstleistungsbereiches dem KVD die Betreuung der Firmenversicherungen übertragen, die über den eigenen Versicherungsmakler abgeschlossen wurden. Ziel der Kooperation ist die flächendeckende Betreuung der bestehenden Kundenverbindungen und die Ausdehnung der Beratung auf neue Mitglieder.


Handys für Diebe lahm legen

Jedes Handy hat eine eigene, einmalige Seriennummer. Diese kann bei den meisten Handymodellen wie folgt aufgerufen werden:

Tippen Sie *#06#

ein und Ihnen wird die Seriennummer Ihres Handys angezeigt. Diese Seriennummer müssen Sie sich dann nur noch notieren.

Sollte Ihr Handy dann gestohlen werden, teilen Sie diese Seriennummer Ihrem Telefonhändler oder Hersteller mit. Dieser kann dann Ihr Handy total blockieren, auch wenn der Dieb eine neue SIM-Karte einsetzt. Ihr Handy bekommen Sie zwar nicht zurück, aber Sie haben die Genugtuung, dass der Dieb auch nichts damit anfangen kann.

Wenn sich diese Vorgehensweise verbreitet, lohnt es sich bald nicht mehr ein Handy zu stehlen



Tierhalterhaftpflicht für "Kampfhunde" und sogenannte "Gefährliche Hunde"

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei den o.g. Hunden evtl. kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Leider ist es uns hier nicht möglich die betroffenen Rassen aufzuzeigen, da die Kampfhundeverordnung in jedem Bundesland anders ist. Auch die Definition für "Gefährliche Hunde" variiert . Die meisten Bundesländer machen die Texte im Internet verfügbar. Diese Internetadressen finden Sie unter www.tierrechte.de.

Sollten Sie einen solchen Hund besitzen und über den KVD versichert haben (evtl. auch im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung wie z. B. der KAR- oder EAR-Police), teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit.

Auch wenn Sie unsicher sind ob, Ihr Hund betroffen ist, sollten Sie sich bei uns melden. Wir werden jeden Fall für Sie individuell abklären.


Kostenbelastung durch Versicherungsteuererhöhung zum 1.1.2007

Im Rahmen der Mehrwertsteuererhöhung ging sie fast unter, doch diese Steuererhöhung führt erneut zu Kostenbelastungen für Privatleute und Unternehmen. Weil die Versicherungsteuer nicht im Rahmen eines „Vorsteuerabzugs“ geltend gemacht werden kann, ist sie eine direkte Belastung für jeden Versicherungsnehmer.

Betroffen sind alle Versicherungsbeiträge außer Lebens- und Krankenversicherungen. Besonders interessant ist es, sich einmal die Entwicklung dieser Steuer seit 1988 anzusehen. Damals wurde wegen des geringen Aufkommens von „nur“ 1,5 Mrd. € schon erwogen, sie zu streichen. Nach der Wiedervereinigung wurde jedoch auch an dieser Schraube kräftig gedreht. So stieg der Prozentsatz auf die Versicherungsprämien von damals 5% auf demnächst 19%. Eine Verteuerung von 400%, für die allerdings Versicherungsgesellschaften und –vermittler keine Schuld trifft. Sie profitieren auch nicht an diesen zusätzlichen Erlösen, weil sie direkt an den Staat abgeführt werden müssen.

Aktuell beträgt das Steueraufkommen aus der Versicherungsteuer übrigens € 10Mrd.. An eine Abschaffung denkt in Berlin niemand mehr.


Verstärkung für unser Team

Seit dem 01.05.2006 haben wir unser Team in der Kundenbetreuung durch die Einstellung von Frau Sandra Volkmann erweitert.

Frau Volkmann verfügt durch eine langjährige Tätigkeit bei einem Versicherungsmakler über eine entsprechende Erfahrung in der Betreuung von Firmenkunden. Sie wird nach kurzer Einarbeitung einen eigenen Kundenkreis übernehmen und Besuche durchführen.

Für Ihre Unterlagen und zu Ihrer Information, können Sie sich hier unser aktuelles Telefonverzeichnis ausdrucken.